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Die ARGE

Ziele und Aufgaben:

(im Text wird zur besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet, auch wenn stets beide Geschlechter gemeint sind)

Die verantwortungsvolle Tätigkeit des Berufsbetreuers setzt eine fundierte Ausbildung, eine reiche Erfahrung und die Bereitschaft zu fortwährender Weiterqualifizierung voraus. In der ARGE rechtliche Betreuung Region 18 haben sich daher erstmals 1997 selbständig tätige Betreuer zusammengeschlossen, mit den vorrangigen Zielen:

  • Qualitätsstandards für ihre Tätigkeit aufzustellen und zu sichern,
  • die Interessen der selbständig tätigen Betreuer in der Region zu vertreten und
  • die Interessen der anvertrauten Betreuten auch über die originären Aufgaben der rechtlichen Betreuung hinaus zu vertreten

Die in der ARGE rechtliche Betreuung aktiven Betreuer sichern die Qualitätsstandards ihrer Arbeit unter anderem durch regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch, die Kooperation mit Behörden und Vereinigungen und die Organisation von Veranstaltungen und Seminaren.

Näheres zu unseren Zielen und Aufgaben finden Sie in der Satzung der ARGE rechtliche Betreuung (PDF-Datei Satzung).

 

Mitgliedschaft und Qualitätskriterien:

Die Aufnahmekriterien zur Mitgliedschaft in der ARGE orientieren sich grundsätzlich an den Standards des Qualitätsregister des Bundesverbands der Berufsbetreuer/-innen e.V (BdB) (www.bdb-qr.de). Eine Mitgliedschaft im Qualitätsregister des BdB ist für die Aufnahme in die ARGE jedoch nicht zwingend Voraussetzung.

Zu den verbindlichen Standards des Qualitätsregisters gehören unter anderem:

  • die Anerkennung von Berufsordnung und Berufsethik
  • der Nachweis von Führungszeugnis und geordneten finanziellen Verhältnissen
  • eine angemessene Büroausstattung
  • der Nachweis fortwährender beruflicher Qualifizierung, z. B. durch Fortbildungen, Supervisionen oder Veröffentlichungen.

Darüber hinaus gelten für eine ordentliche Mitgliedschaft in der ARGE rechtliche Betreuung weitergehende Voraussetzungen:

  • eine einschlägige (Fach-) Hochschulausbildung
  • eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit als rechtlicher Betreuer
  • und die aktive Mitwirkung in der ARGE rechtliche Betreuung

Betreuer, die noch keine zweijährige Berufserfahrung vorzuweisen haben, können solange als Teilnehmer ohne Mitgliedschaft an den Aktivitäten der ARGE teilnehmen. Betreuer ohne Hochschulstudium können als außerordentliche Mitglieder Aufnahme finden.

Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit in der ARGE haben, freuen wir uns jederzeit über Ihre Anfrage.


Unsere Mitglieder:


Teilnehmer der Klausur 2008

Hier finden Sie eine Liste der in der ARGE rechtliche Betreuung aktiven Mitglieder inklusive der Kontaktadresse (Mitgliederliste)

c) 2008-2018 ARGE Betreuung Region 18